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Directors´ Dealings

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben Führungspersonen sowie natürliche und juristische Personen in enger Beziehung zu Führungspersonen Transaktionen in Aktien bzw. Derivaten auf Aktien der von ihnen geführten Gesellschaft an das BaFin und an die Gesellschaft zu melden, wenn der Wert der Geschäfte im Jahr 5.000,00 € überschreitet. Die Gesellschaft hat die gemäß § 15a mitgeteilten Transaktionen zu veröffentlichen. An dieser Stelle finden Sie die Liste aller von Führungspersonen gemeldeten Transaktionen:

Stand: 19. Dezember 2008

 

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