
SinnerSchrader setzt Aktienrückkaufprogramm fort01.04.2008 | Corporate News
Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben beschlossen, das im Juli 2007 begonnene Aktienrückkaufprogramm, das zuletzt bis zum 31. März 2008 befristet war, weiterzuführen und um weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2008 zu verlängern.
Der Aktienrückkauf dient unverändert den von der Hauptversammlung genehmigten, mithin allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen.
Die Rückkäufe werden in der Zeit vom 2. April 2008 bis zum 30. Juni 2008 getätigt, längstens aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bestand an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG die auf der Hauptversammlung festgelegte Schwelle von 10 % des Grundkapitals erreicht hat. Über den Umfang der getätigten Rückkäufe wird SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen auf seiner Website für Investoren www.wkn514190.de informieren. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung.
Mit der Durchführung der Rückkäufe wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.
Die Rückkäufe werden in der Zeit vom 2. April 2008 bis zum 30. Juni 2008 getätigt, längstens aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bestand an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG die auf der Hauptversammlung festgelegte Schwelle von 10 % des Grundkapitals erreicht hat. Über den Umfang der getätigten Rückkäufe wird SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen auf seiner Website für Investoren www.wkn514190.de informieren. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung.
Mit der Durchführung der Rückkäufe wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.
Ansprechpartner
- Thomas Dyckhoff
Finanzvorstand
T +49. 40. 39 88 55-150
ir@sinnerschrader.com - Benjamin Nickel
Leiter Unternehmenskommunikation
T +49. 40. 39 88 55-542
presse@sinnerschrader.com
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