
SinnerSchrader nimmt Aktienrückkaufprogramm wieder auf15.10.2008 | Ad-hoc
Auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 19. Dezember 2007 wird die SinnerSchrader AG zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2008 eigene Aktien am Markt zurückkaufen. Rückkäufe werden allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt getätigt, an dem der Bestand an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG die Schwelle von 10 % des Grundkapitals erreicht.
Der Aktienrückkauf dient den von der Hauptversammlung genehmigten, mithin allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen.
Mit der Durchführung der Rückkäufe wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.
Über den Umfang der getätigten Rückkäufe wird SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen auf seiner Website für Investoren www.wkn514190.de informieren. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm und den Bestand an eigenen Aktien im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung.
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