SinnerSchrader Investor Relations - Aktienrückkaufprogramm 2007/2008
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Aktienrückkaufprogramm 2007/2008

Die ordentliche Hauptversammlung der SinnerSchrader AG hat am 23. Januar 2007 Vorstand und Aufsichtsrat die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien erteilt. Sie hat diese Ermächtigung am 19. Dezember 2007 bestätigt. Die Ermächtigung gilt nunmehr bis zum 15. Juni 2009.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben im Juli 2007 den Beschluss gefasst, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und ein Rückkaufprogramm zu starten. Dieser Beschluss wurde am 12. Juli 2007 in einer Meldung der SinnerSchrader AG bekannt gegeben und in einer weiteren Meldung am 18. Juli 2007 mit weiteren Informationen erläutert. Das Rückkaufprogramm war zunächst bis zum 31. August 2007 befristet. Am 10. Oktober 2007 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat das Rückkaufprogramm bis zum 31. Dezember 2007 fortzusetzen, worüber in der Corporate News vom 11. Oktober 2007 informiert wurde.

 

Am 11. Januar 2008 wurde das Rückkaufprogramm durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat ein weiteres Mal nunmehr bis zum 31. März 2008 verlängert. Hierüber hat die SinnerSchrader AG am 11. Januar 2008 informiert. Nach weiteren Gremienbeschlüssen wird das Programm nunmehr bis zum 30. Juni 2008 fortgesetzt (1. April 2008).

 

Der Aktienrückkauf dient den von der Hauptversammlung genehmigten, mithin allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen. Mit der Durchführung des Kaufes wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Insgesamt darf die Anzahl der zurückgekauften Aktien die Schwelle von 10 % am Grundkapital nicht überschreiten.

 

Über den Umfang der getätigten Rückkäufe berichtet SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen an dieser Stelle. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung.

 

Die Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG finden Sie hier.

 

 

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