
Beschlüsse zur Sonderausschüttung der SinnerSchrader AG eingetragen14.04.2004 | Pressemitteilung
Auf der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG am 28. Januar 2004 wurde mit einer Zustimmung von 99,6 Prozent des vertretenen Kapitals eine Sonderausschüttung in Höhe von knapp 20,8 Mio. € beschlossen. Die dafür erforderliche Kapitalherabsetzung wurde am 13. April 2004 in das Handelsregister eingetragen.
Das Handelsregister wird die Eintragung nunmehr von Amts wegen im Bundesanzeiger bekannt geben. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die aktienrechtlich verpflichtende Gläubigerschutzfrist von sechs Monaten beginnen, nach deren Ablauf das Kapital zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung steht. Über die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Ausschüttung wird die SinnerSchrader AG zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
An der Sonderausschüttung nehmen die Aktionäre teil, die am letzten Handelstag vor der Ausschüttung SinnerSchrader-Aktien im Depot halten. Der rechnerische Ausschüttungsbetrag je Aktie beträgt zum heutigen Zeitpunkt 1,89 €. Er errechnet sich aus der Höhe der Kapitalherabsetzung von 20.768.780,30 € und der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, derzeit 10.934.748. Nicht ausschüttungsberechtigt sind die eigenen Aktien der Gesellschaft. Aufgrund der Ausgabe eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms hat sich der Ausschüttungsbetrag je Aktie seit Bekanntmachung der Sonderausschüttung im Dezember 2003 um 0,01 € verringert.
Bis zum Ausschüttungstag kann sich die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien und damit der Ausschüttungsbetrag je Aktie durch den Erwerb weiterer eigener Aktien oder die Veräußerung aus dem Bestand an eigenen Aktien, einschließlich der Bedienung des Aktienoptionsprogramms bei Ausübung der Optionen durch Mitarbeiter, verändern.
An der Sonderausschüttung nehmen die Aktionäre teil, die am letzten Handelstag vor der Ausschüttung SinnerSchrader-Aktien im Depot halten. Der rechnerische Ausschüttungsbetrag je Aktie beträgt zum heutigen Zeitpunkt 1,89 €. Er errechnet sich aus der Höhe der Kapitalherabsetzung von 20.768.780,30 € und der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, derzeit 10.934.748. Nicht ausschüttungsberechtigt sind die eigenen Aktien der Gesellschaft. Aufgrund der Ausgabe eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms hat sich der Ausschüttungsbetrag je Aktie seit Bekanntmachung der Sonderausschüttung im Dezember 2003 um 0,01 € verringert.
Bis zum Ausschüttungstag kann sich die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien und damit der Ausschüttungsbetrag je Aktie durch den Erwerb weiterer eigener Aktien oder die Veräußerung aus dem Bestand an eigenen Aktien, einschließlich der Bedienung des Aktienoptionsprogramms bei Ausübung der Optionen durch Mitarbeiter, verändern.
Ansprechpartner
- Thomas Dyckhoff
Finanzvorstand
T +49. 40. 39 88 55-150
ir@sinnerschrader.com - Benjamin Nickel
Leiter Unternehmenskommunikation
T +49. 40. 39 88 55-542
presse@sinnerschrader.com
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