
SinnerSchrader-Aktionäre stimmen Sonderausschüttung zu28.01.2004 | Pressemitteilung
Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben heute der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagen, aus den Kapitalrücklagen einen Betrag von 20,8 Mio. Euro zu entnehmen und an die Aktionäre auszuschütten. Bezogen auf die 10.930.937 Aktien, die sich derzeitig im Umlauf befinden, errechnet sich ein Ausschüttungsbetrag von 1,90 Euro je Aktie. Die Aktionäre haben der Sonderausschüttung mit großer Mehrheit zugestimmt.
Die Verwaltungsgremien sind überzeugt, dass das Unternehmen keine Barmittel in dieser Höhe benötigt. Bereits im aktuellen Geschäftsjahr 2003/2004 rechnen Aufsichtsrat und Vorstand mit einem positiven Cashflow. Auch kapitalintensive Akquisitionen stünden nicht auf der Agenda. Wichtigstes Ziel sei es, wieder aus eigener Kraft zu wachsen. Die Konsequenz könne nur lauten, das Geld an die Aktionäre als Inhaber des Unternehmens zurückzugeben. Die in Hamburg anwesenden 250 Aktionäre folgten dieser Argumentation und stimmten der Ausschüttung mit einer Mehrheit von 99,6 Prozent zu.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nun beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg zur Eintragung ins Handelsregister eingereicht. Nach Bekanntmachung der Beschlüsse von Amts wegen darf die Sonderausschüttung gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) aber erst nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten erfolgen. Dies wird voraussichtlich im vierten Kalenderquartal 2004 sein. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor der Ausschüttung Aktien der SinnerSchrader AG in ihrem Depot halten. Der Tag der Ausschüttung wird rechtzeitig von SinnerSchrader durch Pressemitteilung und Information auf der Homepage bekannt gegeben.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nun beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg zur Eintragung ins Handelsregister eingereicht. Nach Bekanntmachung der Beschlüsse von Amts wegen darf die Sonderausschüttung gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) aber erst nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten erfolgen. Dies wird voraussichtlich im vierten Kalenderquartal 2004 sein. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor der Ausschüttung Aktien der SinnerSchrader AG in ihrem Depot halten. Der Tag der Ausschüttung wird rechtzeitig von SinnerSchrader durch Pressemitteilung und Information auf der Homepage bekannt gegeben.
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