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Aktienrückkaufprogramm 2008/2009

Die ordentliche Hauptversammlung der SinnerSchrader AG hat am 19. Dezember 2007 Vorstand und Aufsichtsrat die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien erteilt. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. Juni 2009.

 

Am 15. Oktober 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG den Beschluss gefasst, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Aktienrückkaufprogramm, das am 30. Juni 2008 ausgelaufen ist, wieder aufzunehmen. Dieser Beschluss wurde am 15. Oktober 2008 in einer Ad-hoc-Meldung der SinnerSchrader AG bekannt gegeben. Das Rückkaufprogramm ist zunächst bis zum 31. Dezember 2008 befristet.

 

Der Aktienrückkauf dient den von der Hauptversammlung genehmigten, mithin allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen. Mit der Durchführung des Kaufes wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Insgesamt darf die Anzahl der zurückgekauften Aktien die Schwelle von 10 % am Grundkapital nicht überschreiten.

 

Über den Umfang der getätigten Rückkäufe berichtet SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen an dieser Stelle. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung.

 

Die Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG finden Sie hier.

 

 

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