SinnerSchrader Investor Relations - Aktienrückkaufprogramm
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SinnerSchrader: Ergänzende Informationen zum Aktienrückkaufprogramm18.07.2007 | Corporate News

Die SinnerSchrader AG hat von der durch die Hauptversammlung am 23. Januar 2007 erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und, wie am 12. Juli 2007 von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen und angekündigt, am darauf folgenden 13. Juli 2007 ein Aktienrückkaufprogramm an der Börse gestartet.

Der Aktienrückkauf dient den von der Hauptversammlung genehmigten, mithin allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen.

 

Die Rückkäufe werden in der Zeit vom 13. Juli 2007 bis zum 31. August 2007 getätigt, längstens aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bestand an eigenen Aktien der SinnerSchrader AG die auf der Hauptversammlung festgelegte Schwelle von 10 % des Grundkapitals erreicht hat. Über den Umfang der getätigten Rückkäufe wird SinnerSchrader unter Angabe des Erwerbsdatums, der Stückzahl sowie des Erwerbskurses jeweils spätestens innerhalb von sieben Handelstagen auf seiner Website www.sinnerschrader.de informieren. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung über das Rückkaufprogramm im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung sowie auf der nächsten Hauptversammlung. 

 

Mit der Durchführung des Kaufes wurde eine Bank beauftragt. Die Bank wurde verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.

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