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Entsprechenserklärung

Im Jahr 2002 wurde von einer eigens dafür eingesetzten Regierungskommission der Deutsche Corporate Governance Kodex verabschiedet, der Verhaltensstandards für eine verantwortungsvolle und auf Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und -überwachung insbesondere für börsennotierte Unternehmen empfiehlt.

Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes wurde ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingefügt, durch den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet sind, einmal jährlich zu erklären, ob dem Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet werden.

Eine solche Erklärung war erstmals im Jahre 2002 abzugeben.

Im Jahr 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG am 16. Dezember 2009 nachstehende Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben:

Die in den Vorjahren abgegebenen Erklärungen und die jeweiligen Stände des Corporate Governance Kodex finden Sie hier:

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