SinnerSchrader Investor Relations - Erklärung zur Unternehmensführung
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Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Die Unternehmensführung der SinnerSchrader AG als börsennotierter deutscher Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung bestimmt. Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Satzung der Gesellschaft konkretisiert innerhalb des durch das Aktiengesetz festgelegten Rahmens die Aufgaben und Rechte der Organe der Gesellschaft. Die internen Abläufe und Entscheidungsprozesse der Organe der Gesellschaft werden durch Geschäftsordnungen näher geregelt. Der Aufsichtsrat hat sich selbst durch Beschluss eine Geschäftsordnung gegeben und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Eine Geschäftsordnung für die Hauptversammlung nach Maßgabe des § 129 Abs. 1 AktG hat sich die Hauptversammlung nicht gegeben.

Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das sogenannte „duale Führungssystem“, nach dem der Vorstand als Leitungsorgan einerseits und der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan für die Arbeit des Vorstands andererseits mit jeweils eigenen Kompetenzen ausgestattet und personell streng voneinander zu trennen sind. Im Rahmen dieses dualen Führungssystems arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG im Interesse des Unternehmens eng zusammen.

 

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft wird vom Aufsichtsrat bestellt und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung und der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassenen Geschäftsordnung. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle. Die Satzung des Unternehmens sowie die Geschäftsordnung des Vorstands legen darüber hinaus fest, bei welchen Geschäften und Entscheidungen vorher die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen ist. 

 

Es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, nach dem die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung des Unternehmens tragen und gemeinsam die Unternehmensstrategie sowie Grundsatzfragen der Geschäftspolitik festlegen. Die Geschäftsordnung des Vorstands legt die Grundsätze der Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands fest. Sie regelt insbesondere die Ressortzuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Entscheidungen, die Einzelheiten der Beschlussfassungen und der Koordination der Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands durch regelmäßige Vorstandssitzungen sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Der Vorstand der SinnerSchrader AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Nähere Angaben zu den Vorstandsmitgliedern sowie zur Ressortverteilung sind auf der Website des Unternehmens unter http://www.wkn514190.de/s2ir/de/Vorstand.html zu finden.

 

Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand und steht ihm bei der Leitung der Gesellschaft beratend zur Seite. Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehört die Bestellung der Vorstandsmitglieder, die Festlegung ihrer Vergütung, die Vertretung der SinnerSchrader AG gegenüber dem Vorstand, die Überwachung der Arbeit des Vorstands und des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse, auf die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems, die Beauftragung der Wirtschaftsprüfer und die Überwachung der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie die Beschlussfassung über nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtige Geschäfte.

 

Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Der Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Auf eine Bildung von Ausschüssen hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner überschaubaren Größe verzichtet. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website des Unternehmens unter http://www.wkn514190.de/s2ir/de/Aufsichtsrat.html zu finden.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben am 27. Dezember 2010 gemäß § 161 AktG die Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben, die unter http://www.wkn514190.de/s2ir/de/Entsprechenserklaerung.html jederzeit eingesehen werden kann.

 

Hamburg, 28. Oktober 2011

Der Vorstand der SinnerSchrader AG

 

Matthias Schrader                      Thomas Dyckhoff

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